Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen  von Photodesign Sanchez Febr. 2005

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB

genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen

und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des

Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des

Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei

Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit

widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine

Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne

ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen

und Leistungen des Fotografen.

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher

Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere

auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bild-material

um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind

eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem

Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an

Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen

Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder

Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang

mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und

wie verzeichnet zugegangen.

7. Für Bildmaterial, das dem Kunden in digitaler Form überlassen wird, besteht keine

technische Produkthaftung hinsichtlich Gradation, Farbe und Tonwerte. Der Kunde

verpflichtet sich, das Bildmaterial hinsichtlich der genannten Bildeigenschaften auf

seinem EBV-/EDV- bzw. Publikationssystem zu überprüfen und evtl. zu modifizieren, da

keine einheitliche Systemkonfiguration zwischen Kunde und Fotograf bzw. zwischen

dem System der Publikation und dem System des Fotografen vorausgesetzt werden

kann.

8. Jede in den Geschäftsvorgang eingebundene Partei verpflichtet sich zu einem

angemessenem Selbstschutz ihres EDV-Systems (z.B. vor Viren etc.), kann jedoch ein

Restrisiko nicht ausschließen. Schadensersatzansprüche, die durch die Art des

Austausches der Daten, nämlich auf die digitale Weise über alle dafür nutzbaren

Medien, begründet sind, werden grundsätzlich von den beteiligten Parteien

ausgeschlossen.

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen

Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder

Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von

mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige

Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der

Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben

hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im

Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial

ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung

oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen

Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder

Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden

Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

- die Digitalisierung, Speicherung oder das Duplizieren des Bildmaterials auf

Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische

Trägermedien wie CD-ROM, Cdi, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,

Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials

gem. Ziff.III 3. AGB dient,

- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Cdi, DVD,

Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-

Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne

elektronische Archive des Kunden handelt),

- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung

oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur

Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch

elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes

sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei

Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,

nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder

teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu

übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet

unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen

Urhebervermerks.

IV. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich

nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-

Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen

Mehrwertsteuer.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten

Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende

Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten,

EBV/Digitalisierung, EDV, Digitale Speicherung/Sicherung, Modellhonorare, Kosten für

erforderliche Requisiten, Reisekosten, Lieferungskosten, erforderliche Spesen etc.) sind

nicht im Honorar enthalten und gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in

Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung

der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich

einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,-- pro

Aufnahme an.

5. Das Honorar ist spätestens binnen 4 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen,

soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung

kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu

verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur

gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden

zulässig.

V. Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung

oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,

unaufgefordert zurückzusenden, digital geliefertes Bildmaterial ist nach diesem Zeitraum

zu löschen. Dem Fotografen sind zwei Belegexemplare zuzusenden. Eine Verlängerung

der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis

Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung

in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats

nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.

Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich

bestätigt worden ist. Digital geliefertes Bildmaterial ist nach dem Prüfungs-Zeitraum zu

löschen.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in

branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der

Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine

Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich

weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem

Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach

Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe

von

- EURO 0,25 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate

- EURO 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist

Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen

hat in Höhe von

- EURO 40,-- pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat

- EURO 100,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat

- EURO 750,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat

- EURO 1.500,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.

Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem

Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden

Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden

eingetreten ist.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei

Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation

verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu

zahlen.

6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII.

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen

dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien

verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame

Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am

nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz

des Fotografen.

Photodesign Sanchez Gewerbestr. 9c 79364 Malterdingen  www.photodesign-sanchez.de