Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Photodesign Sanchez Febr. 2005
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere
auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bild-material
um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen.
7. Für Bildmaterial, das dem Kunden in digitaler Form überlassen wird, besteht keine
technische Produkthaftung hinsichtlich Gradation, Farbe und Tonwerte. Der Kunde
verpflichtet sich, das Bildmaterial hinsichtlich der genannten Bildeigenschaften auf
seinem EBV-/EDV- bzw. Publikationssystem zu überprüfen und evtl. zu modifizieren, da
keine einheitliche Systemkonfiguration zwischen Kunde und Fotograf bzw. zwischen
dem System der Publikation und dem System des Fotografen vorausgesetzt werden
kann.
8. Jede in den Geschäftsvorgang eingebundene Partei verpflichtet sich zu einem
angemessenem Selbstschutz ihres EDV-Systems (z.B. vor Viren etc.), kann jedoch ein
Restrisiko nicht ausschließen. Schadensersatzansprüche, die durch die Art des
Austausches der Daten, nämlich auf die digitale Weise über alle dafür nutzbaren
Medien, begründet sind, werden grundsätzlich von den beteiligten Parteien
ausgeschlossen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder das Duplizieren des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, Cdi, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Cdi, DVD,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet
unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks.
IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten,
EBV/Digitalisierung, EDV, Digitale Speicherung/Sicherung, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, Lieferungskosten, erforderliche Spesen etc.) sind
nicht im Honorar enthalten und gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung
der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,-- pro
Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen 4 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen,
soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung
kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu
verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden
zulässig.
V. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden, digital geliefertes Bildmaterial ist nach diesem Zeitraum
zu löschen. Dem Fotografen sind zwei Belegexemplare zuzusenden. Eine Verlängerung
der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats
nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.
Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt worden ist. Digital geliefertes Bildmaterial ist nach dem Prüfungs-Zeitraum zu
löschen.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach
Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe
von
- EURO 0,25 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- EURO 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen
hat in Höhe von
- EURO 40,-- pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- EURO 100,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- EURO 750,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- EURO 1.500,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem
Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden
Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden
eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu
zahlen.
6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
des Fotografen.
Photodesign Sanchez Gewerbestr. 9c 79364 Malterdingen www.photodesign-sanchez.de